Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ticketverbund ALPIN CARD

I. Allgemeines und Leistungsumfang
Die Ski ALPIN CARD ist ein Produkt der unter der Website www.alpincard.at genannten, teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften für die auf der Website genannten Regionen („die Regionen“). Die Ski ALPIN CARD ist ein Skipass der zur Nutzung der am Nutzungstag jeweils in Betrieb befindlichen Anlagen an 15 Tagen, nicht vor dem 8. Oktober 2022 und nicht nach dem 1. Mai 2023 berechtigt, wobei die Mitglieder der Ski ALPIN CARD sich jedoch – bis auf Widerruf – freiwillig dazu bereit erklären, berechtigten Inhabern von Ski ALPIN
CARDs auch über 15 Tage hinaus die Nutzung der Anlagen zu gestatten und die Ski ALPIN CARD Tages- und Mehrtages- Skipässe (in der Folge gemeinsam: die Ski ALPIN CARD) können entweder online über eine der
Websites der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten direkt bei den teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften erworben werden. Es gelten in jedem Fall die
vorliegenden AGB. Vertragspartner des Kunden aus dem Kauf der Ski ALPIN CARDs sind jeweils die teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften.


Die Ski ALPIN CARD berechtigt den Kunden je nach Produkt zur Benutzung der von den teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften, im jeweiligen Umfang betriebenen Anlagen und Pisten, während der
Betriebs- und Öffnungszeiten. (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten) und (soweit von den teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften organisiert) des örtlichen Skibusses. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften betreiben ihre Seilbahn und Liftanlagen und die Pisten selbständig und eigenverantwortlich.


II. Vertragsabschluss
[1.] Die Online-Bestellung des Kunden, die jeweils über die Website der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften erfolgt, setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum
Beförderungsausschluss führen. Die Ski ALPIN CARD und die Ski ALPIN CARD Skipässe von 8 bis 31 Tagen sind nur mit einem aktuellen Foto buchbar. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse) unverzüglich bekanntzugeben. Die Eingabe der Daten und das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ stellt rechtlich ein Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Ski ALPIN CARD dar. Die Annahme dieses Kaufanbotes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung das Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde erhält gegebenenfalls längstens binnen
10 Tagen an die bekannt gegebene Adresse ein E-Mail mit dem eine Annahme des Kaufangebotes erfolgt. Die Regelungen gelten sinngemäß bei Kauf der Ski ALPIN CARD bei einer der teilnehmenden Lift- und
Seilbahngesellschaften; dies mit der Maßgabe, dass einem Kunden, der Verbraucher i.S. des KSchG ist, bei Online Bestellungen ein Widerrufsrecht zusteht; die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular
sind auf der Website der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften verlinkt.


[2.] Die von der Alpin Card umfassten Leistungen können nach Erhalt des jeweiligen Datenträgers im entsprechenden Nutzungszeitraum und nach Inbetriebnahme der Seilbahn- und Liftanlagen der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften in Anspruch genommen werden.


III. Kosten/Zahlung
[1.] Der Verkauf der Ski ALPIN CARD erfolgt zu den (i) auf der Website www.alpincard.at bzw. zu den (ii) in den, bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften aufliegenden Preislisten, Preisaushängen, Foldern etc.
(„die Tarifaushänge“) angeführten aktuellen Tarifen. Bei Kauf einer Ski ALPIN CARD wird eine Depotgebühr (KeyCard Pfand) verrechnet, deren Höhe ebenfalls aus den Tarifaushängen ersichtlich ist. Sie wird gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Die Depotgebühr und die angeführten Tarife beinhalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kauf der Ski ALPIN CARD kann mit Kreditkarte (z.B. Visa, Master
Card, American Express oder Diners Club), Vorabüberweisung oder in bar bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften erfolgen.


[2.] Für eine verloren gegangene oder beschädigte Ski ALPIN CARD kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro (zzgl. KeyCard Pfand) eine neue Ski ALPIN CARD ausgestellt werden. Die Neuausstellung erfordert
die Vorlage des Sperrbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises.


IV. Versand
Bei Online-Bestellung mit postalischer Zustellung wird die Ski ALPIN CARD in der Regel binnen zweier Tage nach Annahme der Bestellung versendet. Für die Zustellungsdauer der Post kann keine Verantwortung
übernommen werden. Im Regelfall dauert die Zustellung nach Absendung mindestens drei Werktage.


V. Nutzung der Dienstleistungen
Sofern die Mitgliedsgesellschaften der Ski ALPLIN CARD grundsätzlich leistungsbereit sind, d.h. die Liftanlagen zumindest teilweise in Betrieb sind und eine Benutzung der entsprechenden Pisten aufgrund der
Schneelage möglich ist , hat der Kunde kein Rücktrittsrecht; insbesondere nicht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehener Abreise des Kunden, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen,
witterungsbedingten Betriebseinstellungen von einzelnen Anlagen oder Skigebieten, Sperrungen einzelner Skiabfahrten oder Skigebiete, Überfüllung von Pisten und Krankheit des Ticketbesitzers.


Es gibt daher in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung und der Kunde ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.


Die tatsächliche Nutzung der Ski ALPIN CARD fällt in die Sphäre des Kunden sofern die Partner deren Liftanlagen in Betrieb haben. Bei einer Nutzung von weniger als 15 Tagen besteht demnach kein Anspruch auf
Rückerstattung.


Für die Nutzung der Ski ALPIN CARD-Dienstleistungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Lift- und Seilbahngesellschaften. Es gelten ferner die
behördlich vorgegebenen Vorschriften und Maßnahmen im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. Covid-19).
Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Partner der Ski ALPIN CARD leistungsbereit sind, der Nutzer diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen der Partner der Ski ALPIN CARD angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Festgehalten wird weiters, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19- oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers liegt. Sollte der Nutzer behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen und kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.

Ebenso besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung oder Verlängerung der Ski ALPIN CARD, wenn Partner der Ski ALPIN CARD einzelne oder mehrere Liftanlagen auf Grund der – pandemiebedingt –
geringen Nutzerfrequenz außer Betrieb nehmen, da der Nutzer dennoch die Möglichkeit hat, den Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.


VI. Haftung
Die Haftung für Schäden wird auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt. Schadenersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Titel des
Schadenersatzes sind bei der jeweils den Schaden zu verantwortenden Seilbahn- und Liftgesellschaft geltend zu machen.

Die Leistungserbringung kann aufgrund technischer Störungen, bei Schneemangel, bei höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneechaos, Lawinengefahr oder sonstige
Betriebsumstände bei einzelnen oder mehreren Seilbahn- und Liftgesellschaft vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt werden . Die Ski ALPIN CARD ist ein überregionales Produkt, das bei allen
teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften genutzt werden kann. Es wird keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen der Ski ALPIN CARD bei jeder einzelnen Seilbahn- und Liftgesellschaft an jedem Tag geleistet.

Es gibt keine Verpflichtung, dass sämtliche Anlagen ständig zur Verfügung stehen. Das Angebot an nutzbaren Anlagen kann sich sowohl täglich als auch im Laufe des Tages ändern. Das jeweilige zur Verfügung stehende
Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem
Internet. Die Einschränkung des Angebots an Anlagen sowie ein eingeschränktes Angebot an Anlagen führen zu keinem Anspruch auf Reduktion oder Rückvergütung des für einen Skipass bezahlten Entgelts..


VII. Rückerstattung bei behördlichen Betriebssperren
Sind die teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften mit allen Lift- und Seilbahnanlagen an der Leistungserbringung in sämtlichen Regionen, in denen die Ski ALPIN CARD Gültigkeit hat („die betroffenen Seilbahn- und Liftgesellschaften“) durch eine Epidemie oder Pandemie oder sonstige behördliche Verordnungen (zB Energie-Lenkungsmaßnahmen) verhindert und kommt es dadurch zu einer gänzlichen Betriebsschließung der betroffenen Seilbahn- und Liftgesellschaften über einen Zeitraum von zumindest 4 Wochen ab dem Kaufdatum, werden die vom Kunden geleisteten Kosten für die Ski ALPIN CARD für die Zeit der gänzlichen Betriebsschließung wie folgt zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt

  • bei den Ski ALPIN CARD Tages- bzw. Mehrtages - Skipässen auf Grundlage der tatsächlich möglichen Nutzung (Beispiel: kommt es nach dem 3. Tag der Gültigkeit eines 12 Tagesskipasses zur Schließung, erhält der Kunde die Differenz zwischen dem Kaufpreis für einen 3-Tagesskipass und dem von ihm für den 12 Tagesskipass bezahlten Kaufpreis zurückerstattet);
  • bei der Ski ALPIN CARD erworben zum Vorverkaufs- oder Normalpreis, erfolgt die Rückerstattung auf Grundlage einer Amortisationsberechnung, wobei jeweils festgestellt wird, ob sich die Kosten der Ski ALPIN CARD durch die Inanspruchnahme durch den Kunden bereits amortisiert haben. Dies ist der Fall, wenn die Karte an 15 oder mehr Tagen genutzt wurde. Die Berechnung erfolgt daher durch Division des Kaufpreises durch 15 (Tage) und Multiplikation mit der Anzahl der nicht genutzten Tage. Eine Rückerstattung ist damit jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ski ALPIN CARD bereits an 15 oder mehr Tagen genutzt hat.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht für Zeiträume vor dem Erwerbsdatum einer Ski ALPIN CARD.
Der Rückerstattungsanspruch kann bei der verkaufenden Seilbahn- und Liftgesellschaft ab dem Saisonende geltend gemacht werden.

VIII. Rückvergütung bei Verletzungen oder Erkrankungen
Ist der Kunde durch eine Verletzung oder Erkrankung an der Ausübung des Skisports verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften behalten sich aber, Kulanz halber, eine
Rückvergütung der Kosten der Ski ALPIN CARD (ausgenommen 1 Tageskarte) nach jeweiligem Ermessen vor. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes eines ortsansässigen Arztes. Die Verletzung oder Erkrankung ist umgehend bekannt zu geben.

IX. Missbrauch
Die Ski ALPIN CARD ist (auch innerhalb einer Familie) nicht übertragbar.
Jeder Missbrauch führt zum ersatzlosen Entzug der Karte. Der Kunde ist ferner zum Ersatz der Kosten einer Tageskarte und Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von € 70 verpflichtet. Die Karte ist so zu verwahren,
dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.

X. Datenschutz
Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden ist den Seilbahn- und Liftgesellschaften ein besonderes Anliegen. Die Daten der Kunden werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG) verarbeitet. Es wird auf die Datenschutzerklärungen der teilnehmenden Seilbahn- & Liftgesellschaften verwiesen.

XI. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechtes und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung
liegt. Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann er eine Klage wahlweise bei dem sachlich zuständigen Gericht in Salzburg einbringen, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem
der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der
Gesellschaft vereinbart.


Stand: September 2022