Teilnahmebedingungen

 

Gewinnspielrichtlinien

GEWINNSPIEL – TEILNAHME UND DATENSCHUTZBEDINGUNGEN der Leoganger Bergbahnen GmbH

1. Veranstalter

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Leoganger Bergbahnen GmbH, Hütten 39, 5771 Leogang.

 

2. Teilnahme

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Bestimmungen und Teilnahmebedingungen einverstanden:

* Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos.

* Teilnehmer im Sinne des Gewinnspiels ist diejenige natürliche Person, die im Teilnahmezeitraum die Facebook – Seite der Leoganger Bergbahnen „Berg der Sinne“ abonniert (oder bereits vorher abonniert) und einen Kommentar im Gewinnspiel-Post hinterlassen hat.

* Teilnahmeberechtigt sind Personen die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Jüngere Personen dürfen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ebenfalls teilnehmen. Angestellte des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

* Das Gewinnspiel beginnt 06.06.23 und endet am 09.06.23 (23.59). Im Fall einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen

 

3. Gewinn und Gewinnermittlung

Per Losverfahren 6 Gewinner ausgewählt, die einen der folgenden Preise gewinnt:

5 x 1-Tages-Eintrittskarte für den WC frei wählbar FR/SA/SO und 2x 1-Tages VIP Ticket für Samstag.

Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass ein Gewinnerfoto in einer Zeitschrift zu einem späteren Zeitpunkt abgedruckt wird. Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass Bild- und Videomaterial erstellt wird, und von den Leoganger Bergbahnen GmbH frei für Werbezwecke benutzt werden darf. Die Beschreibung und Abbildung der Preise im Rahmen des Gewinnspiels sind symbolisch

und nicht verbindlich. Der Gewinner wird innerhalb der, nach Ablauf des Teilnahmezeitraums folgenden, zwei Werktage festgestellt. Es gewinnt der Teilnehmer, der aus allen Teilnehmern per Losverfahren ermittelt werden. Der Gewinner wird per Facebook Messenger kontaktiert. Bestätigt der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von fünf Werktagen, so verfällt der Gewinn und ein anderer Teilnehmer wird durch ein erneutes Losverfahren als Gewinner ermittelt. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird dem Gewinner an der Kassa vor Ort hinterlegt. Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Entgegennahme bzw. Nutzung entstehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Teilnehmer.

 

4. Datensicherheit und Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten die Tatsache der Teilnahme, im Fall eines Gewinns auch den Namen und die Wohnadresse für den Versand des Gewinns. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels und der Preisauslieferung genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht und ausschließlich zur Gewinnausschüttung verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.leoganger-bergbahnen.at. Die Daten werden nur für dieses Gewinnspiel verarbeitet und anschließend wieder vernichtet. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden

solange gespeichert, wie es zur Ausschüttung der Gewinne erforderlich ist. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel willigt der Teilnehmer ein, dass Leoganger Bergbahnen GmbH den Gewinner über seine Mail-Adresse kontaktieren darf.

 

5. Abbruch und Änderung des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und unverzüglich aus wichtigem Grund abzubrechen. Das Gewinnspiel kann auch aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger gesetzlicher Gründe eingestellt werden.

 

6. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.